Parkordnung des Freizeitparks Schloss Beck
Für Sie beginnt jetzt ein unvergesslicher Tag, einige Stunden des Erlebens, der Spannung und der Erholung. Wir bitten Sie, die übliche Vorsicht sich und allen anderen gegenüber nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem für sich und andere Verantwortung zeigen und die nachfolgenden Regeln zu beachten.
Hausrecht
- Diese Parkordnung ist durch den Kauf der Eintrittskarte Gegenstand des Vertrags geworden. Die Eintrittskarte ist während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Alle mit der Eintrittskarte erworbenen Berechtigungen erlöschen mit dem Verlassen des Parkgeländes. Ein Wiedereintritt am selben Tag ist nur mit gültigem Handstempel möglich. Die Freikarten sind auf der Rückseite mit einer Jahreszahl gekennzeichnet, die die Gültigkeit anzeigt.
- Der Freizeitpark Schloss Beck ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen. Bei schlechter Witterung behalten wir uns geänderte Öffnungszeiten oder die Schließung des Parks vor, es besteht kein Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung des Eintrittspreises. Rollstuhlfahrer haben freien Eintritt.
Sicherheitsbestimmungen
- Achten Sie auf die Sicherheitsbestimmungen an den Fahrgeschäften. Den Anordnungen des Personals ist im Interesse der Sicherheit Folge zu leisten.
- Die Nutzung der Spielplätze ist auf eigene Gefahr.
- Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden. Gefährliche Hunde im Sinne des nordrheinwestfälischen Gesetzes haben keinen Zutritt. Hundekot ist sofort zu entfernen. Hunde sind nicht in den Gebäuden und Fahrgeschäften erlaubt.
- Die Nutzung eigener Grills, Einweggrills, Tee- oder Wasserkocher und gas- betriebener Geräte o.ä. ist verboten. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten.
- Bei Nutzung sämtlicher Attraktionen ist das Rauchen verboten. Dieses gilt auch in den Anstellbereiche, Restaurants und größeren Menschenansammlungen.
- Das Tragen von Oberbekleidung und festem Schuhwerk ist erforderlich. Offensichtlich alkoholisierte Personen oder Personen die unter Drogeneinfluss stehen, werden in den Parkbetrieb nicht eingelassen oder können auch entschädigungslos vom Parkgelände verwiesen werden.
Aufsichtspflicht
- Alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen weisen wir darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung. Kinder unter 11 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen.
Grillordnung
- Das Grillen und Feuerstellen aller Art sind aus Sicherheitsgründen verboten.
Leistungen
- Sollte eine Attraktion, Fahrgeschäft oder Spielanlage für eine Reparatur, Wartung oder auf Grund höherer Gewalt geschlossen sein, ist es an der Eintrittskasse angeschlagen und wird es in keinem Fall der Eintrittspreis, teilweise oder ganz zurückerstattet. Bitte an den Fahrgeschäften auf die Uhrzeiten achten. Bei geringer Besucherzahl werden die Fahrgeschäfte aus ökonomischen und ökologischen Gründen im Wechsel gefahren.
Parkplatzordnung
- Auf unserem Parkplatz gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
- Es dürfen nur 10 km/h gefahren werden (Schrittgeschwindigkeit).
- Der Parkplatz ist unbeaufsichtigt.
- Das Übernachten/Picknicken und Grillen ist auf unserem Parkplatz nicht erlaubt.
- Wir übernehmen keine Haftung für die Beschädigung an Fahrzeugen oder den Diebstahl von Gegenständen aus Fahrzeugen.
- Stellen sie die Fahrzeuge nur auf unsere Parkfläche. Sollten die Fahrzeuge außerhalb parken und dadurch den Verkehr (Feuerwehrzufahrt) behindern, müssen wir das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Fahrzeughalters abschleppen lassen.